Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen AE Automation & Elektro, Inhaber Emirhan Arslan, Wuhrweg 41, 88348 Bad Saulgau (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Werkleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen im Bereich Elektroinstallation, Gebäudeautomation (KNX) und Photovoltaik.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig und freibleibend.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich, in Textform oder durch Beginn der Ausführung bestätigt.

(4) Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Erweist sich während der Ausführung, dass eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags unvermeidbar ist, teilt der Auftragnehmer dies unverzüglich mit.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung beziehungsweise das angenommene Angebot.

(2) Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik erbracht, insbesondere nach den einschlägigen DIN- und VDE-Normen in der bei Ausführung geltenden Fassung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

(4) Änderungs- und Zusatzwünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Vergütung und Ausführungsfristen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle rechtzeitig zugänglich ist und die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere Baufreiheit, Strom- und Wasseranschluss sowie ein abschließbarer Raum zur Lagerung von Material und Werkzeug.

(2) Der Auftraggeber informiert unaufgefordert über in Wänden, Decken oder Böden verlaufende Leitungen und über besondere Gegebenheiten des Objekts, soweit ihm diese bekannt sind.

(3) Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen weist der Auftraggeber auf bekannte Mängel oder Besonderheiten der Bestandsinstallation hin.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Wartezeiten oder Mehraufwand, kann der Auftragnehmer diese nach Aufwand berechnen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart ist, wird nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze zuzüglich Material und Anfahrt abgerechnet.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der jeweils nachgewiesenen Leistung zu verlangen (§ 632a BGB).

(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Ausführungsfristen und Termine

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen, Streik oder durch Vorgewerke, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, sobald absehbar ist, dass ein vereinbarter Termin nicht gehalten werden kann.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen, sobald sie fertiggestellt und im Wesentlichen mangelfrei ist.

(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, gilt sie spätestens nach Ablauf von zwölf Werktagen ab Ingebrauchnahme als abgenommen, sofern nicht wesentliche Mängel gerügt wurden.

(3) Über die Abnahme wird auf Verlangen einer Vertragspartei ein Protokoll erstellt, in dem festgestellte Mängel und Restarbeiten aufgeführt werden.

§ 8 Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken beträgt fünf Jahre ab Abnahme, bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei nicht bauwerksbezogenen Leistungen ein Jahr ab Abnahme. Für Verbraucher gilt diese Verkürzung nicht.

(3) Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform an und gibt dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung.

(4) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, Eingriffen Dritter oder auf vom Auftraggeber beigestelltem Material oder dessen Vorgaben beruhen.

(5) Bei Software- und Programmierleistungen (zum Beispiel KNX-Parametrierung) besteht kein Anspruch darauf, dass die Programmierung sämtliche denkbaren Nutzungsszenarien abdeckt. Geschuldet ist die vereinbarte Funktion.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren und eingebautes Material bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn Dritte darauf zugreifen.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei einem Termin in der Wohnung des Auftraggebers) oder im Fernabsatz (zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail) geschlossen, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AE Automation & Elektro, Emirhan Arslan, Wuhrweg 41, 88348 Bad Saulgau, Telefon 0152 7590696, E-Mail info@automation-elektro.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An AE Automation & Elektro, Emirhan Arslan, Wuhrweg 41, 88348 Bad Saulgau, E-Mail: info@automation-elektro.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 12 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(4) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.