Kurz gesagt
Für Ihr eigenes Haus oder Ihre Wohnung ist ein E-Check keine gesetzliche Pflicht. Das Elektrohandwerk empfiehlt ihn trotzdem alle vier Jahre. Anders bei Betrieben: Dort verlangt die DGUV Vorschrift 3 regelmäßige Prüfungen, als Richtwert ebenfalls alle vier Jahre für fest installierte Anlagen.
Privathaus: keine Pflicht, aber eine klare Empfehlung
Kein Gesetz schreibt Hausbesitzern vor, ihre Elektroanlage regelmäßig prüfen zu lassen. Der Zentralverband der Elektrohandwerke empfiehlt aber, fest installierte Anlagen im privaten Bereich alle vier Jahre durchsehen zu lassen.1 Der Grund ist einfach: Leitungen, Klemmen und Schutzschalter altern, ohne dass man es von außen sieht.
Ist ein E-Check für Vermieter Pflicht?
Auch Vermieter müssen ihre Wohnungen nicht ohne Anlass regelmäßig durchprüfen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof 2008 entschieden. Kennt der Vermieter aber einen Mangel an der Elektrik, muss er ihn sofort beheben lassen.2 Eine Prüfung nach einem Mieterwechsel ist deshalb kein Muss, aber eine gute Absicherung.
Was gilt für Betriebe?
Für Unternehmen ist die Sache klar geregelt. Nach der DGUV Vorschrift 3 liegt der Richtwert für die Wiederholungsprüfung fest installierter Anlagen bei vier Jahren, in Räumen besonderer Art wie Nassbereichen bei einem Jahr. Die genauen Fristen legt der Unternehmer über seine Gefährdungsbeurteilung fest.3
Woran Sie alte Elektrik erkennen
Laut Elektrohandwerk hat jedes zweite Wohngebäude erhebliche Mängel bei der Elektroausstattung, besonders Häuser der Baujahre 1950 bis 1979.4 Die Initiative ELEKTRO+ rät, Elektroanlagen spätestens nach 40 Jahren zu erneuern.5 Diese Zeichen sollten Sie ernst nehmen:
- Kein Fehlerstromschutzschalter: Seit 2007 brauchen neue Steckdosenstromkreise bis 20 A einen FI-Schutz, seit der Normfassung 2018 auch Steckdosen bis 32 A und die Beleuchtung in Wohnungen. Alte Anlagen müssen nicht nachgerüstet werden, solange niemand etwas ändert.6
- Schraubsicherungen statt Leitungsschutzschaltern im Verteiler.
- Leitungen ohne Schutzleiter, erkennbar an zweiadrigen Kabeln oder Steckdosen ohne Schutzkontakt.
- Sicherungen, die immer wieder auslösen, warme Steckdosen oder Schalter und ein Geruch nach verschmortem Kunststoff.
Wann sich eine Prüfung besonders lohnt
- Vor dem Kauf eines älteren Hauses: Dann wissen Sie, ob nur einzelne Stromkreise oder die ganze Anlage erneuert werden müssen.
- Vor einer Sanierung: Ist die Wand ohnehin offen, kostet eine neue Leitung am wenigsten.
- Vor PV-Anlage, Wallbox oder Wärmepumpe: Bei solchen Erweiterungen muss geprüft werden, ob der Zählerplatz nach VDE-AR-N 4100 ertüchtigt oder neu gebaut werden muss.7 Mehr dazu auf unserer Seite Zählerschrank erneuern.
- Nach einem Wasserschaden oder Brand in der Nähe von Leitungen oder Verteiler.
So prüfen wir in Bad Saulgau und Umgebung
Wir sehen uns Verteiler, Schutzschalter, Leitungen und Steckdosen an, messen die Schutzmaßnahmen nach und dokumentieren das Ergebnis. Danach sagen wir Ihnen ehrlich, was dringend ist und was warten kann. Nicht jede alte Anlage muss komplett raus. Was wir bei einer Elektroinstallation in Bad Saulgau im Bestand übernehmen, steht auf unserer Leistungsseite.
Quellen
- Elektrohandwerk (ZVEH): E-CHECK, häufige Fragen
- Berliner Mieterverein: BGH-Urteil vom 15.10.2008, VIII ZR 321/07
- BG ETEM: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Elektrohandwerk (ZVEH): Ist Ihre elektrische Anlage sicher?
- Initiative ELEKTRO+: Alte Elektroanlagen regelmäßig prüfen lassen (05.05.2017)
- Hager: Wissen zur Norm DIN VDE 0100-410
- VDE FNN: Wenn bestehende Zählerplätze angepasst werden müssen