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Geöffneter Verteiler mit Reihenklemmen, Sicherungen und sauber geführten Leitungen

Ratgeber · Elektrik im Bestand

Ist ein E-Check Pflicht?

Was für Hausbesitzer, Vermieter und Betriebe gilt und woran Sie erkennen, dass Ihre Elektrik einen Blick vom Fachmann braucht.

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AE Automation & Elektro, Bad Saulgau · Stand: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

Für Ihr eigenes Haus oder Ihre Wohnung ist ein E-Check keine gesetzliche Pflicht. Das Elektrohandwerk empfiehlt ihn trotzdem alle vier Jahre. Anders bei Betrieben: Dort verlangt die DGUV Vorschrift 3 regelmäßige Prüfungen, als Richtwert ebenfalls alle vier Jahre für fest installierte Anlagen.

Privathaus: keine Pflicht, aber eine klare Empfehlung

Kein Gesetz schreibt Hausbesitzern vor, ihre Elektroanlage regelmäßig prüfen zu lassen. Der Zentralverband der Elektrohandwerke empfiehlt aber, fest installierte Anlagen im privaten Bereich alle vier Jahre durchsehen zu lassen.1 Der Grund ist einfach: Leitungen, Klemmen und Schutzschalter altern, ohne dass man es von außen sieht.

Ist ein E-Check für Vermieter Pflicht?

Auch Vermieter müssen ihre Wohnungen nicht ohne Anlass regelmäßig durchprüfen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof 2008 entschieden. Kennt der Vermieter aber einen Mangel an der Elektrik, muss er ihn sofort beheben lassen.2 Eine Prüfung nach einem Mieterwechsel ist deshalb kein Muss, aber eine gute Absicherung.

Was gilt für Betriebe?

Für Unternehmen ist die Sache klar geregelt. Nach der DGUV Vorschrift 3 liegt der Richtwert für die Wiederholungsprüfung fest installierter Anlagen bei vier Jahren, in Räumen besonderer Art wie Nassbereichen bei einem Jahr. Die genauen Fristen legt der Unternehmer über seine Gefährdungsbeurteilung fest.3

Woran Sie alte Elektrik erkennen

Laut Elektrohandwerk hat jedes zweite Wohngebäude erhebliche Mängel bei der Elektroausstattung, besonders Häuser der Baujahre 1950 bis 1979.4 Die Initiative ELEKTRO+ rät, Elektroanlagen spätestens nach 40 Jahren zu erneuern.5 Diese Zeichen sollten Sie ernst nehmen:

  • Kein Fehlerstromschutzschalter: Seit 2007 brauchen neue Steckdosenstromkreise bis 20 A einen FI-Schutz, seit der Normfassung 2018 auch Steckdosen bis 32 A und die Beleuchtung in Wohnungen. Alte Anlagen müssen nicht nachgerüstet werden, solange niemand etwas ändert.6
  • Schraubsicherungen statt Leitungsschutzschaltern im Verteiler.
  • Leitungen ohne Schutzleiter, erkennbar an zweiadrigen Kabeln oder Steckdosen ohne Schutzkontakt.
  • Sicherungen, die immer wieder auslösen, warme Steckdosen oder Schalter und ein Geruch nach verschmortem Kunststoff.

Wann sich eine Prüfung besonders lohnt

  1. Vor dem Kauf eines älteren Hauses: Dann wissen Sie, ob nur einzelne Stromkreise oder die ganze Anlage erneuert werden müssen.
  2. Vor einer Sanierung: Ist die Wand ohnehin offen, kostet eine neue Leitung am wenigsten.
  3. Vor PV-Anlage, Wallbox oder Wärmepumpe: Bei solchen Erweiterungen muss geprüft werden, ob der Zählerplatz nach VDE-AR-N 4100 ertüchtigt oder neu gebaut werden muss.7 Mehr dazu auf unserer Seite Zählerschrank erneuern.
  4. Nach einem Wasserschaden oder Brand in der Nähe von Leitungen oder Verteiler.

So prüfen wir in Bad Saulgau und Umgebung

Wir sehen uns Verteiler, Schutzschalter, Leitungen und Steckdosen an, messen die Schutzmaßnahmen nach und dokumentieren das Ergebnis. Danach sagen wir Ihnen ehrlich, was dringend ist und was warten kann. Nicht jede alte Anlage muss komplett raus. Was wir bei einer Elektroinstallation in Bad Saulgau im Bestand übernehmen, steht auf unserer Leistungsseite.

Kurze Fragen zum E-Check

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie einfach kurz durch.

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Ist ein E-Check im Einfamilienhaus Pflicht?

Nein. Für private Haushalte gibt es keine gesetzliche Pflicht. Das Elektrohandwerk empfiehlt die Prüfung aber alle vier Jahre.

Muss ein Vermieter die Elektrik regelmäßig prüfen lassen?

Ohne Anlass nicht, so der Bundesgerichtshof 2008. Bekannte Mängel muss er aber sofort beheben lassen.

Wie oft müssen Betriebe ihre Anlage prüfen lassen?

Nach DGUV Vorschrift 3 gilt als Richtwert alle vier Jahre für fest installierte Anlagen, in Räumen besonderer Art jährlich.

Muss ich einen FI-Schutzschalter nachrüsten?

In einer unveränderten Altanlage nicht. Sobald Sie die Anlage ändern oder erweitern, gilt die aktuelle Norm für den neuen Teil.

Wann sollte die Elektrik im Altbau erneuert werden?

Die Initiative ELEKTRO+ rät spätestens nach 40 Jahren. Eine Prüfung zeigt, ob einzelne Stromkreise reichen oder alles neu sollte.

Elektrik prüfen lassen in Bad Saulgau?

Schicken Sie uns ein Foto von Ihrem Verteiler. Sie bekommen in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung.

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