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Wallbox mit angestecktem Ladekabel an einer Betonwand

Ratgeber · Wallbox anmelden

Wallbox anmelden in Bad Saulgau: Pflicht, Ablauf, Netzbetreiber

Melden oder genehmigen lassen, wer das übernimmt und was sich mit der Thüga 2027 ändert. Stand November 2026.

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Foto Wallbox: Matti Blume, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 4.0, zugeschnitten und links um Wandfläche ergänzt

AE Automation & Elektro, Bad Saulgau · Ansprechpartner Emirhan Arslan, staatlich geprüfter Techniker · Stand: 1. November 2026

Kurz gesagt

Jede Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden, auch eine mit 11 kW. Über 12 kVA Summenleistung braucht es zusätzlich seine Zustimmung. Die Anmeldung übernimmt der eingetragene Elektrobetrieb. In der Kernstadt Bad Saulgau sind bis 31. Dezember 2026 die Stadtwerke zuständig, ab 1. Januar 2027 die Thüga Energienetze, in den Teilorten die Netze BW.

Muss ich meine Wallbox anmelden?

Ja. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor ihrer Inbetriebnahme mitzuteilen, so steht es in § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).1 Das gilt unabhängig von der Leistung, also auch für die 11-kW-Wallbox in der Garage. Laut ADAC gilt die Pflicht seit März 2019 und betrifft auch mobile Ladestationen.2

Der Grund ist einfach: Eine Wallbox zieht über Stunden hohe Leistung. Der Netzbetreiber muss wissen, wo viele davon hängen, damit sein Ortsnetz nicht überlastet wird.

Anmelden oder genehmigen lassen: wo liegt die Grenze?

Summenleistung am HausanschlussWas gilt
bis 12 kVA, z. B. eine 11-kW-WallboxMitteilung vor Inbetriebnahme
über 12 kVA, z. B. 22 kW oder zwei 11-kW-WallboxenMitteilung und vorherige Zustimmung

Bei der Zustimmung hat der Netzbetreiber zwei Monate Zeit, sich zu äußern. Lehnt er ab, muss er begründen, woran es liegt und was nötig wäre, damit es doch klappt.1 Seit 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber die Mitteilung außerdem online auf ihrer Website ermöglichen.1 Ob sich 22 kW für Sie überhaupt lohnen, steht im Ratgeber Wallbox 11 oder 22 kW.

Wer meldet die Wallbox an?

Der Elektrobetrieb, der sie anschließt. Arbeiten an der Anlage hinter dem Hausanschluss dürfen nach § 13 NAV außer dem Netzbetreiber nur Installationsunternehmen ausführen, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind.3 Eine Wallbox selbst anschließen und anmelden ist deshalb keine Option. Sie als Hausbesitzer liefern nur die Daten und unterschreiben.

Welcher Netzbetreiber ist in Bad Saulgau zuständig?

  • Kernstadt bis 31. Dezember 2026: Stadtwerke Bad Saulgau. Laut ihrem Infoblatt reicht bis einschließlich 12 kW eine Information vor dem Einbau. Darüber müssen die Stadtwerke ausdrücklich zustimmen und prüfen vorher, ob der Hausanschluss die Ladeleistung hergibt oder verstärkt werden muss. Die Formulare gibt es im Betriebsbüro oder online.4 Das Infoblatt stammt von 2021, die Regeln des § 19 NAV gelten unverändert.
  • Kernstadt ab 1. Januar 2027: ThügaNETZE, eine Marke der Thüga Energienetze GmbH. Sie übernimmt den Netzbetrieb Strom für das Netzgebiet 88348 Bad Saulgau mit allen Rechten und Pflichten, auch als Messstellenbetreiber für die Zähler.5 Wie die Thüga Wallbox-Meldungen ab 2027 annimmt, war bis 1. November 2026 nicht öffentlich beschrieben.
  • Teilorte und viele Nachbarorte: Netze BW. Dort meldet die Elektrofachkraft die Wallbox nach der Installation über das Kundenportal an. Eine vorherige Genehmigung verlangt die Netze BW bei privaten Wallboxen nach eigener Aussage unabhängig von der Leistung nicht.6

Wird eine Wallbox um den Jahreswechsel angeschlossen, klären wir vorher, ob die Meldung noch an die Stadtwerke oder schon an die Thüga geht. Für Ihre genaue Adresse prüfen wir den Netzbetreiber vor dem Antrag.

Welche Angaben braucht die Anmeldung?

Die Netze BW nennt für ihr Kundenportal unter anderem diese Daten:6

  • Name und Anschrift des Anschlussnehmers und Standort der Wallbox
  • Ladeleistung in kW und Anzahl der Ladepunkte
  • Angaben zur Steuerbarkeit nach § 14a EnWG
  • Zählernummer oder Angaben zur neuen Messeinrichtung

Ein Foto vom Zählerschrank und das Datenblatt der Wallbox helfen uns, alles in einem Zug vorzubereiten. Reicht der Hausanschluss für die gewünschte Dauerleistung nicht, muss vorher eine Leistungserhöhung beantragt werden.6

Was bringt die Anmeldung nach § 14a EnWG?

Geld. Wallboxen über 4,2 kW, die seit 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei drohender Überlastung kurz auf 4,2 kW drosseln. Diese Mindestleistung steht immer zur Verfügung, Strom aus Ihrer eigenen PV-Anlage wird nicht angerechnet.7 Dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt:

  • Modul 1: pauschale Ermäßigung, laut Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet rund 110 bis 190 Euro im Jahr (Stand 2023).
  • Modul 2: Der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 Prozent, dafür braucht die Wallbox einen eigenen Zähler.
  • Modul 3: zeitvariable Netzentgelte seit April 2025, nur zusammen mit Modul 1 und mit Smart Meter.

Das Modul wählen Sie bei der Anmeldung oder über Ihren Stromlieferanten, ohne Wahl gilt Modul 1.7 Welches sich rechnet, hängt vom Ladeverbrauch ab. Was die Wallbox samt Installation kostet, steht im Ratgeber Was kostet eine Wallbox mit Installation?

Was gilt in der Eigentümergemeinschaft oder zur Miete?

Hier geht es neben dem Netzbetreiber auch um Erlaubnis. Wohnungseigentümer haben nach § 20 WEG einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft den Einbau einer Lademöglichkeit gestattet.8 Mieter können nach § 554 BGB vom Vermieter verlangen, dass er bauliche Veränderungen für das Laden eines E-Autos erlaubt.9 Die Anmeldung beim Netzbetreiber kommt danach, wie beim Einfamilienhaus.

Was übernehmen wir für Sie?

Wir prüfen Hausanschluss und Zählerschrank, melden die Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber an, holen bei Bedarf die Zustimmung ein und richten die Steuerung nach § 14a ein. Sie unterschreiben, den Rest erledigen wir. Mehr zum Wallbox-Einbau in Bad Saulgau auf unserer Leistungsseite.

Kurze Fragen zur Wallbox-Anmeldung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie einfach kurz durch.

Kurz anrufen
Muss ich eine 11-kW-Wallbox anmelden?

Ja. Nach § 19 NAV müssen alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt werden, unabhängig von der Leistung. Eine 11-kW-Wallbox braucht aber keine Zustimmung, sie bleibt unter der Grenze von 12 kVA. Die Meldung übernimmt der Elektrobetrieb, der die Wallbox anschließt.

Kann ich meine Wallbox selbst anmelden?

In der Praxis nicht. Arbeiten an der Anlage hinter dem Hausanschluss dürfen nach § 13 NAV nur Betriebe ausführen, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers stehen. Dieser Betrieb meldet die Wallbox auch an. Bei der Netze BW ist das ausdrücklich Aufgabe der Elektrofachkraft. Sie liefern die Daten und unterschreiben.

Wer ist ab 2027 für Wallboxen in Bad Saulgau zuständig?

In der Kernstadt übernimmt am 1. Januar 2027 die ThügaNETZE, eine Marke der Thüga Energienetze GmbH, den Stromnetzbetrieb von den Stadtwerken Bad Saulgau. Wallbox-Meldungen gehen dann an sie. In den Teilorten bleibt die Netze BW zuständig. Für Ihre genaue Adresse prüft der Elektriker das vor der Meldung.

Was passiert, wenn ich die Wallbox nicht anmelde?

Dann verstoßen Sie gegen § 19 NAV und verschenken Geld. Ohne Anmeldung gibt es kein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG, laut Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet rund 110 bis 190 Euro im Jahr. Außerdem weiß der Netzbetreiber nicht, dass Ihr Anschluss stärker belastet wird, und kann darauf nicht reagieren.

Wie lange dauert die Zustimmung für eine 22-kW-Wallbox?

Der Netzbetreiber hat nach § 19 NAV zwei Monate Zeit, sich nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Lehnt er ab, muss er die Gründe und mögliche Abhilfen nennen. Die Netze BW verlangt bei privaten Wallboxen nach eigener Aussage gar keine vorherige Genehmigung. Planen Sie bei anderen Netzbetreibern die Frist trotzdem ein.

Wallbox-Anmeldung lieber abgeben?

Schicken Sie uns Ihre Adresse und das gewünschte Wallbox-Modell. Sie bekommen in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung.

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